Bitte beachten Sie, dass diese AGB sich auf die "Vereinbarung und Annahme nach Fertigstellung des Werkes" bezieht. Für den Handel gelten abweichende AGB, die Sie hier finden.

 
AGB Vereinbarung und Annahme nach Fertigstellung des Werks (08/2007)
der Firma Inh. Bernd. Thomas Ingolstädterstr. 27  60316 Frankfurt St. Nr. 1387463611

1. Holzboden - Parkett - Laminat
Ein Holzboden jeglicher Art ist ein Produkt, das auf Temperatur und Feuchtigkeit reagiert. Man spricht von Reagieren, wenn sich ein Holz-fußboden naturgemäß nach einigen Wochen optisch verändert. Es können Fugen oder Schüsselungen entstehen (der Holzboden wölbt sich). Die Ursache dafür hat nicht der Parkettverleger zu vertreten, wenn nachfolgende Punkte eingehalten werden: Die Luftfeuchtigkeit der Räume, in denen Parkett oder Holzfußböden verlegt worden sind, sollte unbedingt (bei einer Temperatur von 20 °C) zwischen 50 - 60 % gehalten werden. Liegt die Luftfeuchtigkeit nur zwischen 30 und 50 % oder weniger, muß die Luftfeuchte mit einem Luftbefeuchter oder durch Aufstellen von Wasserbehältern wieder erhöht werden. Bei zu niedriger Luftfeuchtigkeit können nicht nur Fugen, sondern auch Schüsselungen entstehen. Tritt dieser Fall ein, muß also die Luftfeuchte überprüft und entsprechend erhöht werden. Zeigt der Holzfußboden keine Fugen auf und ist ganz dicht verschlossen, so daß er beim Begehen knirscht, können Sie (gegen das Licht zum Fenster) erkennen, wo und ob sich das Holz auf den Seiten nach oben wölbt (Schüsselung) - in diesem Fall liegt die Luftfeuchte über der angegebenen Toleranz von 50 - 60 %. Der Holzboden hat sich mit der zu hohen Luftfeuchtigkeit vollgesaugt und beginnt zu quellen. Auch dies können Sie beheben, indem Sie den entsprechenden Raum mehrmals täglich be- und entlüften, bis der Holzboden wieder in die Ursprungsfläche zurückgekehrt ist und die Luftfeuchte wieder bei 50 -60 % liegt. Die Luftfeuchte messen Sie mit einem Hygrometer.

2. Lackierung (Versieglung) oder Ölen/Wachsen
Wenn Sie sich für einen versiegelten Holzfußboden ohne Farbzusatz entschieden haben (Wasserlack), sieht die Fläche nach dem Verarbeiten gleichmäßig und gefüllt aus, man erkennt die Beschichtung auf dem Holzboden. geringe Staubpartikel und Haareinschlüsse (durch Versie-gelung rollen und pinseln ) lassen sich jedoch durch bauliche Gegeben-heiten nicht verhindern und müssen hingenommen werden. Die Festigkeit und Härte der Versieglung können Sie bei Massiv Parkett oder beim Renovieren von Holzböden selbst wählen. Bei Fertigparketten unterliegen wir den Angaben des jeweiligen Herstellers und haben darauf keinen Einfluß. Wird keine Versie-gelung vom Auftraggeber vorgegeben, erhält der Auftraggeber die Versieglung, die der Auftragnehmer auswählt und hat diese zu akzeptieren. Wählen Sie jedoch einen geölten oder gewachsten Holzboden, erscheint nach der Verarbeitung die Fläche stumpf/matt und je nach Holzart ungleichmäßig. Dies ist jedoch kein Mangel. Das Erscheinungsbild verbessert sich, je nach Holzart, früher oder später durch die nachfolgende Pflege mit dem entspre-chenden Pflegemittel, das Sie anwenden müssen, um den Garantieanspruch zu halten. Es handelt sich also nicht um einen Verarbeitungsfehler des Parkettlegers, denn Öl bildet nicht wie eine Versieglung eine Beschichtung, sondern zieht tief ins Holz ein und imprägniert den Holzboden. Der Parkettleger hat also nur die technische Möglichkeit, das gewünschte Öl-Imprägnat beim Imprägnieren des Holzbodens zweimal aufzutragen und zu polieren, dennoch saugt der Boden tage-, Wochen , sogar noch monatelang das Imprägnat auf. Durch regelmäßige, fachgerechte Pflege mit dem entsprechenden Pflegemittel sättigen Sie weiterhin Ihren Holzboden, damit sich der gewünschte Effekt, nämlich ein gleichmäßiges Erscheinungsbild einstellen kann. Dies ist natürlich von Holz zu Holz unterschiedlich und kann daher dem Parkettleger nicht als Mangel ausge-legt werden. Ein geölter Holzboden ist also immer pflegeintensiver, als ein versiegelter Holzboden. Beide Varianten der Oberflächenbehandlung sind wasserabweisend und haben, je nach Pflege, eine hohe Lebensdauer. Die Versieglung (Lackierung) oder Imprägnierung (Ölen/Wachsen ) dient dem Schutz Ihres Holzbodens. Damit dieser nicht nach Monaten oder Jahren grau oder schwarz wird, muß er richtig gepflegt werden, und zwar mit den entsprechenden Pflegeprodukten des jeweiligen Herstellers. Beachten Sie bitte unbedingt die Empfehlungen für die Unterhaltspflege, die Sie der mitgelieferten oder übergebenen Pflegeanweisung des Herstellers entnehmen können.

3. Gefahrenstoffverordnung nach TRGS 617
Der Gesetzgeber hat die Gefahrenstoffverordnung erlassen, um Menschen vor Gesundheitsschäden und die Umwelt vor Gefährdungen durch die Verarbeitung gefährlicher Stoffe zu schützen. Die Firma Thomas verarbeitet ausschließlich umweltfreundliche Wasserlacke, die daher nicht der TRGS 617 unterliegen. Die entsprechenden Vorschriften und Gesetzestexte der GefStoffV TRGS 617 können Sie auf Wunsch bei uns anfordern oder nachlesen. Wenn Sie Ihren Parkettboden jedoch mit einem lösemittelhaltigen Parkettlack gefertigt haben möchten , dann wurden Sie bei der Beratung auch auf die GefStoffV TRGS 617 hingewiesen und über die entsprechenden Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen informiert. Für die anfallenden Kosten, die sich durch etwaige Gesundheitsschädigungen ergeben, kommt der Auftraggeber, den gesetzlichen Vorschriften entsprechend, selbst auf. Diese können nicht auf den Auftragnehmer übertragen werden.

4. Parkettverlegung im Badezimmer
Badezimmer sind Feuchträume und werden normalerweise nicht mit Parkett ausgelegt. Wenn Sie es jedoch wünschen, müssen Sie darauf nicht verzichten, denn bei sorgfältiger Pflege und Nutzung kann Parkett auch im Badezimmer eine hohe Lebensdauer haben. Sollten Sie uns den Auf-trag erteilen, in Ihrem Badezimmer Parkett zu verlegen, entbinden Sie uns jedoch von der Gewährleistung für Schäden die durch Feuch-tigkeit am und durch Holz- oder Parkettfußboden entstehen können. In der Beratung wurden Sie darauf hingewiesen, worauf zu achten ist, wenn Sie im Badezimmer Parkett verlegen möchten und erklären sich mit der Befreiung von der Gewährleistung einverstanden.

5. Anschleifen von Parkett - Holzböden.
Entscheiden sie sich für das Anschleifen vom Parkett- Holzboden , wurde Ihnen der Unterschied zwischen An und Abschleifen erläutert . Beim anschleifen eines Holz bzw. Parkettbodens wird die vorhandene Lackschicht ( Nutzschicht)
1x angeraut und neu über lackiert .
Vorhandene Kratzer und Dellen bleiben weiterhin sichtbar , diese werden über- lackiert und können nicht Reklamiert werden .
Anschleifen ist kein Abschleifen , dies wurde erläutert und vom Auftraggeber auch verstanden .
Der Auftraggeber erklärt sich mit dem Punkt (5 ) bei Auftragserteilung einverstanden.

6. Lieferung
Die von uns gelieferte Ware ist bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Thomas Parkett, Ingolstädterstr. 27 , in 60316 Frankfurt, und darf nicht vor dem Ausgleich der Rechnung durch Sie oder Dritte verarbeitet werden. Die Ware geht erst durch Zahlung der Materialrech-nung, ohne jeglichen Abzug in Ihr Eigentum über. Die Ware ist bei Anlieferung auf Schäden und Richtigkeit zu prüfen. Die Lieferung erfolgt aus-schließlich Bordsteinkante und wird nicht vom Fahrer oder Mitarbeiter in die Räumlichkeiten geliefert (ausgenommen bei Aufträgen, in denen die Fa. Thomas die Verlegung durchführt).

7. Anmelden von Bedenken
Sofern nicht Abweichendes im Angebot oder Auftrag vereinbart wurde, gilt dieser Punkt (7 ) grundsätzlich als Anmeldung von Bedenken. Alle Räumlichkeiten, in denen der neue Boden verlegt werden soll, gelten als unrenoviert. Jegliche Sonderwünsche, die Sie zur Verlegung haben und die nicht dem Stand der Verlegetechnik entsprechen, müssen schriftlich festgehalten werden und gelten als bedenklich. Die hierdurch entstehen-den Kosten werden gesondert abgerechnet. Sollte eine Behinderung durch Gegenstände die Verlegung des Parketts derart behindern, daß diese nicht ordnungsgemäß und nach dem Stand der Technik durchgeführt werden kann, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese Gegenstände ausrei-chend zu schützen oder zu entfernen, so daß eine Verlegung ohne Schäden an Wänden und Gegenständen erfolgen kann.

8. Abnahme des Werks
Nach Fertigstellung des Werks (Auftrags) erfolgt eine Abnahme vor Ort, mit dem Auftragnehmer. Sollten Sie die Räumlichkeiten schon nutzen wollen (auch für weitere Arbeiten, die Sie oder Fremdfirmen durchführen), ohne die Abnahme vor Ort mit dem Auftragnehmer durchgeführt zu haben, so erkennen Sie unsere erbrachte Leistung mängelfrei, sofort nach weiter Nutzung der Räumlichkeiten, an. Somit gilt die Abnahme als stillschweigend erfolgt. Ein Anspruch auf Behebung (Reklamation) besteht dann nicht mehr. Wird eine Abnahme vom Auftraggeber verweigert, so hat der Auftraggeber das recht eine Abnahme mit einem Gutachter durchzuführen , die da-durch entstehenden kosten trägt der Auftraggeber und dieser erklärt sich mit Punkt (8 ) der Abnahme des Werkes einverstanden .

9. Reklamation / Gewährleistung auf erbrachte Leistung ( Montage)
Sollten Sie nach der erbrachten Leistung und Übergabe des Werks eventuelle Mängel feststellen, die von den Punkten 1 bis 7 abweichen, ist es erforderlich, diese Mängel schriftlich und detailliert anzuzeigen und eine entsprechende Skizze anzufertigen, damit eine schnelle Beseitigung durch einen unserer Mitarbeiter erfolgen kann. Mündlich oder pauschal, ohne Skizze erhobene Reklamationen und angezeigte Mängel werden nicht anerkannt und auch nicht behoben. Insofern haben Sie keinen Anspruch auf kostenfreie Behebung der Mängel. Eine Reklamation, die Sie geltend machen, entbindet Sie nicht, die bereits zugestellte Rechnung zu kürzen oder einzubehalten, bzw. nicht zu zahlen. Sie verpflichten sich, die Rechnung unabhängig von einer Reklamation, innerhalb der angegebenen Frist zu zahlen. Unsere Firma gewährt wen nichts anderes Vereinbart ist einen gesetzlichen Gewährlei-stungsanspruch nach VOB 3 Jahren. Grundlage unserer Arbeit ist der Stand der Technik für das Parketthandwerk..und die VOB .. Der Auftragswert ist kein Festpreis, Mengen und/oder Maßänderungen sowie Preise, müssen vor Erteilung des Auftrages vom Auftraggeber auf Richtigkeit geprüft werden. Sollten Sie nach Fertigstellung und Erhalt der Rechnung Menge und/oder
Maßänderungen sowie Preisabzüge geltend machen, können diese nicht akzeptiert werden.

9. Zahlungsplan/Vereinbarung (bei Neuverlegung mit Material/Renovierung von alten Böden)
Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde , sind unsere Rechnungen ohne Abzug sofort nach Abnahme fällig.
Aus Buchhaltungsgründen erhalten Sie zur Abwicklung für Ihren erteilten Auftrag (bei Neuverlegungen) zwei gesonderte
Rechnungen. Die erste Rechnung enthält das im Angebot bzw. Auftrag aufgeführte Material und ist gleich in
bar bei Lieferung zu Zahlen oder in Vorkasse, ohne Abzug von Skonto, auf unser unten angegebenes Konto vor Lieferung
zu überweisen. Die zweite Rechnung enthält den im Angebot/Auftrag kalku-lierten Arbeitslohn (Werkslohn), die
Rechnungsbeträge für Ihren Auftrag ergeben die ausgemachte Auftragssumme diese ist nach Erhalt in Bar zu zahlen .
Der Auftragswert ist kein Festpreis, Mengen und/oder Maßänderungen bzw. Sonderleistungen können Preisänderungen
bewirken, die der Auftraggeber zu tragen hat und in der Schlussrechnung (zweiten Rechnung) berechnet werden .
Bei Sanierung und Renovierung von alten Holzböden wird bei Arbeitsaufnahme eine a Kontozahlung von 60 % der
Auftragssumme sofort in Bar abgerechnet. Sie können diese Summe auch ohne Abzug von Skonto vorab auf unser Konto
überweisen. Skonto- Abzug muß im Auftrag vereinbart sein, ein unberechtigter Abzug wird nachgefordert.
Bei Zahlungsart : Überweisung müssen diese vorab Schriftlich vereinbart sein die Schlussrechnung nach Erhalt innerhalb
10 Tage zu Überweisen , sollte diese später auf unser Konto eingehen werden zzgl. 5 % Zinsen über dem jeweiligen
Basiszins auf die jeweils restlichen Hauptforderung berechnet .
Wird der Zahlungsplan nicht eingehalten , so hat der Auftragnehmer das Recht den erteilten Auftrag zu kündigen, dabei
werden Kosten geltend gemacht für den entgangenen Gewinn sowie Vorleistungen die erbracht wurden ,diese Kosten
betrage pauschal 20 % ohne Begründung vom Auftrags- wert und sind sofort fällig .
Der Auftraggeber erklärt sich mit dem Punkt (9) Zahlungsplan /Vereinbarung einverstanden.


10. Gerichtsstand
     Amtsgericht
     Frankfurt am Main                                 

11. Vertrags Grundlage : 
     Grundlage für diesen Werksvertrag ist: Unsere  Arbeit nach dem der Stand der Technik für das   Parketthandwerk- Vertragsbindung erfolgt nach  VOB - die Ihnen überlassen wurde .

 

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