Bitte beachten Sie, dass diese AGB sich auf die "Vereinbarung und Annahme nach Fertigstellung des Werkes" bezieht. Für den Handel gelten abweichende AGB, die Sie hier finden.
AGB
Vereinbarung und Annahme nach Fertigstellung des Werks (08/2007)
der Firma Inh. Bernd. Thomas Ingolstädterstr. 27 60316 Frankfurt St. Nr. 1387463611
1. Holzboden - Parkett - Laminat
Ein Holzboden jeglicher Art ist ein Produkt, das auf Temperatur und Feuchtigkeit
reagiert. Man spricht von Reagieren, wenn sich ein Holz-fußboden naturgemäß
nach einigen Wochen optisch verändert. Es können Fugen oder Schüsselungen
entstehen (der Holzboden wölbt sich). Die Ursache dafür hat nicht
der Parkettverleger zu vertreten, wenn nachfolgende Punkte eingehalten werden:
Die Luftfeuchtigkeit der Räume, in denen Parkett oder Holzfußböden
verlegt worden sind, sollte unbedingt (bei einer Temperatur von 20 °C)
zwischen 50 - 60 % gehalten werden. Liegt die Luftfeuchtigkeit nur zwischen
30 und 50 % oder weniger, muß die Luftfeuchte mit einem Luftbefeuchter
oder durch Aufstellen von Wasserbehältern wieder erhöht werden.
Bei zu niedriger Luftfeuchtigkeit können nicht nur Fugen, sondern auch
Schüsselungen entstehen. Tritt dieser Fall ein, muß also die Luftfeuchte
überprüft und entsprechend erhöht werden. Zeigt der Holzfußboden
keine Fugen auf und ist ganz dicht verschlossen, so daß er beim Begehen
knirscht, können Sie (gegen das Licht zum Fenster) erkennen, wo und ob
sich das Holz auf den Seiten nach oben wölbt (Schüsselung) - in
diesem Fall liegt die Luftfeuchte über der angegebenen Toleranz von 50
- 60 %. Der Holzboden hat sich mit der zu hohen Luftfeuchtigkeit vollgesaugt
und beginnt zu quellen. Auch dies können Sie beheben, indem Sie den entsprechenden
Raum mehrmals täglich be- und entlüften, bis der Holzboden wieder
in die Ursprungsfläche zurückgekehrt ist und die Luftfeuchte wieder
bei 50 -60 % liegt. Die Luftfeuchte messen Sie mit einem Hygrometer.
2.
Lackierung (Versieglung) oder Ölen/Wachsen
Wenn Sie sich für einen versiegelten Holzfußboden ohne Farbzusatz
entschieden haben (Wasserlack), sieht die Fläche nach dem Verarbeiten
gleichmäßig und gefüllt aus, man erkennt die Beschichtung
auf dem Holzboden. geringe Staubpartikel und Haareinschlüsse (durch Versie-gelung
rollen und pinseln ) lassen sich jedoch durch bauliche Gegeben-heiten nicht
verhindern und müssen hingenommen werden. Die Festigkeit und Härte
der Versieglung können Sie bei Massiv Parkett oder beim Renovieren von
Holzböden selbst wählen. Bei Fertigparketten unterliegen wir den
Angaben des jeweiligen Herstellers und haben darauf keinen Einfluß.
Wird keine Versie-gelung vom Auftraggeber vorgegeben, erhält der Auftraggeber
die Versieglung, die der Auftragnehmer auswählt und hat diese zu akzeptieren.
Wählen Sie jedoch einen geölten oder gewachsten Holzboden, erscheint
nach der Verarbeitung die Fläche stumpf/matt und je nach Holzart ungleichmäßig.
Dies ist jedoch kein Mangel. Das Erscheinungsbild verbessert sich, je nach
Holzart, früher oder später durch die nachfolgende Pflege mit dem
entspre-chenden Pflegemittel, das Sie anwenden müssen, um den Garantieanspruch
zu halten. Es handelt sich also nicht um einen Verarbeitungsfehler des Parkettlegers,
denn Öl bildet nicht wie eine Versieglung eine Beschichtung, sondern
zieht tief ins Holz ein und imprägniert den Holzboden. Der Parkettleger
hat also nur die technische Möglichkeit, das gewünschte Öl-Imprägnat
beim Imprägnieren des Holzbodens zweimal aufzutragen und zu polieren,
dennoch saugt der Boden tage-, Wochen , sogar noch monatelang das Imprägnat
auf. Durch regelmäßige, fachgerechte Pflege mit dem entsprechenden
Pflegemittel sättigen Sie weiterhin Ihren Holzboden, damit sich der gewünschte
Effekt, nämlich ein gleichmäßiges Erscheinungsbild einstellen
kann. Dies ist natürlich von Holz zu Holz unterschiedlich und kann daher
dem Parkettleger nicht als Mangel ausge-legt werden. Ein geölter Holzboden
ist also immer pflegeintensiver, als ein versiegelter Holzboden. Beide Varianten
der Oberflächenbehandlung sind wasserabweisend und haben, je nach Pflege,
eine hohe Lebensdauer. Die Versieglung (Lackierung) oder Imprägnierung
(Ölen/Wachsen ) dient dem Schutz Ihres Holzbodens. Damit dieser nicht
nach Monaten oder Jahren grau oder schwarz wird, muß er richtig gepflegt
werden, und zwar mit den entsprechenden Pflegeprodukten des jeweiligen Herstellers.
Beachten Sie bitte unbedingt die Empfehlungen für die Unterhaltspflege,
die Sie der mitgelieferten oder übergebenen Pflegeanweisung des Herstellers
entnehmen können.
3.
Gefahrenstoffverordnung nach TRGS 617
Der Gesetzgeber hat die Gefahrenstoffverordnung erlassen, um Menschen vor
Gesundheitsschäden und die Umwelt vor Gefährdungen durch die Verarbeitung
gefährlicher Stoffe zu schützen. Die Firma Thomas verarbeitet ausschließlich
umweltfreundliche Wasserlacke, die daher nicht der TRGS 617 unterliegen. Die
entsprechenden Vorschriften und Gesetzestexte der GefStoffV TRGS 617 können
Sie auf Wunsch bei uns anfordern oder nachlesen. Wenn Sie Ihren Parkettboden
jedoch mit einem lösemittelhaltigen Parkettlack gefertigt haben möchten
, dann wurden Sie bei der Beratung auch auf die GefStoffV TRGS 617 hingewiesen
und über die entsprechenden Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen
informiert. Für die anfallenden Kosten, die sich durch etwaige Gesundheitsschädigungen
ergeben, kommt der Auftraggeber, den gesetzlichen Vorschriften entsprechend,
selbst auf. Diese können nicht auf den Auftragnehmer übertragen
werden.
4.
Parkettverlegung im Badezimmer
Badezimmer sind Feuchträume und werden normalerweise nicht mit Parkett
ausgelegt. Wenn Sie es jedoch wünschen, müssen Sie darauf nicht
verzichten, denn bei sorgfältiger Pflege und Nutzung kann Parkett auch
im Badezimmer eine hohe Lebensdauer haben. Sollten Sie uns den Auf-trag erteilen,
in Ihrem Badezimmer Parkett zu verlegen, entbinden Sie uns jedoch von der
Gewährleistung für Schäden die durch Feuch-tigkeit am und durch
Holz- oder Parkettfußboden entstehen können. In der Beratung wurden
Sie darauf hingewiesen, worauf zu achten ist, wenn Sie im Badezimmer Parkett
verlegen möchten und erklären sich mit der Befreiung von der Gewährleistung
einverstanden.
5. Anschleifen von Parkett - Holzböden.
Entscheiden sie sich für das Anschleifen vom Parkett- Holzboden , wurde
Ihnen der Unterschied zwischen An und Abschleifen erläutert . Beim anschleifen
eines Holz bzw. Parkettbodens wird die vorhandene Lackschicht ( Nutzschicht)
1x angeraut und neu über lackiert .
Vorhandene Kratzer und Dellen bleiben weiterhin sichtbar , diese werden über-
lackiert und können nicht Reklamiert werden .
Anschleifen ist kein Abschleifen , dies wurde erläutert und vom Auftraggeber
auch verstanden .
Der Auftraggeber erklärt sich mit dem Punkt (5 ) bei Auftragserteilung
einverstanden.
6.
Lieferung
Die von uns gelieferte Ware ist bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum
der Firma Thomas Parkett, Ingolstädterstr. 27 , in 60316 Frankfurt, und
darf nicht vor dem Ausgleich der Rechnung durch Sie oder Dritte verarbeitet
werden. Die Ware geht erst durch Zahlung der Materialrech-nung, ohne jeglichen
Abzug in Ihr Eigentum über. Die Ware ist bei Anlieferung auf Schäden
und Richtigkeit zu prüfen. Die Lieferung erfolgt aus-schließlich
Bordsteinkante und wird nicht vom Fahrer oder Mitarbeiter in die Räumlichkeiten
geliefert (ausgenommen bei Aufträgen, in denen die Fa. Thomas die Verlegung
durchführt).
7.
Anmelden von Bedenken
Sofern nicht Abweichendes im Angebot oder Auftrag vereinbart wurde, gilt dieser
Punkt (7 ) grundsätzlich als Anmeldung von Bedenken. Alle Räumlichkeiten,
in denen der neue Boden verlegt werden soll, gelten als unrenoviert. Jegliche
Sonderwünsche, die Sie zur Verlegung haben und die nicht dem Stand der
Verlegetechnik entsprechen, müssen schriftlich festgehalten werden und
gelten als bedenklich. Die hierdurch entstehen-den Kosten werden gesondert
abgerechnet. Sollte eine Behinderung durch Gegenstände die Verlegung
des Parketts derart behindern, daß diese nicht ordnungsgemäß
und nach dem Stand der Technik durchgeführt werden kann, ist der Auftraggeber
verpflichtet, diese Gegenstände ausrei-chend zu schützen oder zu
entfernen, so daß eine Verlegung ohne Schäden an Wänden und
Gegenständen erfolgen kann.
8.
Abnahme des Werks
Nach Fertigstellung des Werks (Auftrags) erfolgt eine Abnahme vor Ort, mit
dem Auftragnehmer. Sollten Sie die Räumlichkeiten schon nutzen wollen
(auch für weitere Arbeiten, die Sie oder Fremdfirmen durchführen),
ohne die Abnahme vor Ort mit dem Auftragnehmer durchgeführt zu haben,
so erkennen Sie unsere erbrachte Leistung mängelfrei, sofort nach weiter
Nutzung der Räumlichkeiten, an. Somit gilt die Abnahme als stillschweigend
erfolgt. Ein Anspruch auf Behebung (Reklamation) besteht dann nicht mehr.
Wird eine Abnahme vom Auftraggeber verweigert, so hat der Auftraggeber das
recht eine Abnahme mit einem Gutachter durchzuführen , die da-durch entstehenden
kosten trägt der Auftraggeber und dieser erklärt sich mit Punkt
(8 ) der Abnahme des Werkes einverstanden .
9.
Reklamation / Gewährleistung auf erbrachte Leistung ( Montage)
Sollten Sie nach der erbrachten Leistung und Übergabe des Werks eventuelle
Mängel feststellen, die von den Punkten 1 bis 7 abweichen, ist es erforderlich,
diese Mängel schriftlich und detailliert anzuzeigen und eine entsprechende
Skizze anzufertigen, damit eine schnelle Beseitigung durch einen unserer Mitarbeiter
erfolgen kann. Mündlich oder pauschal, ohne Skizze erhobene Reklamationen
und angezeigte Mängel werden nicht anerkannt und auch nicht behoben.
Insofern haben Sie keinen Anspruch auf kostenfreie Behebung der Mängel.
Eine Reklamation, die Sie geltend machen, entbindet Sie nicht, die bereits
zugestellte Rechnung zu kürzen oder einzubehalten, bzw. nicht zu zahlen.
Sie verpflichten sich, die Rechnung unabhängig von einer Reklamation,
innerhalb der angegebenen Frist zu zahlen. Unsere Firma gewährt wen nichts
anderes Vereinbart ist einen gesetzlichen Gewährlei-stungsanspruch nach
VOB 3 Jahren. Grundlage unserer Arbeit ist der Stand der Technik für
das Parketthandwerk..und die VOB .. Der Auftragswert ist kein Festpreis, Mengen und/oder
Maßänderungen sowie Preise, müssen vor Erteilung des Auftrages
vom Auftraggeber auf Richtigkeit geprüft werden. Sollten Sie nach Fertigstellung
und Erhalt der Rechnung Menge und/oder
Maßänderungen sowie Preisabzüge geltend machen, können
diese nicht akzeptiert werden.
9.
Zahlungsplan/Vereinbarung (bei Neuverlegung mit Material/Renovierung von alten
Böden)
Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde , sind unsere Rechnungen
ohne Abzug sofort nach Abnahme fällig.
Aus Buchhaltungsgründen erhalten Sie zur Abwicklung für Ihren erteilten
Auftrag (bei Neuverlegungen) zwei gesonderte
Rechnungen. Die erste Rechnung enthält das im Angebot bzw. Auftrag aufgeführte
Material und ist gleich in
bar bei Lieferung zu Zahlen oder in Vorkasse, ohne Abzug von Skonto, auf unser
unten angegebenes Konto vor Lieferung
zu überweisen. Die zweite Rechnung enthält den im Angebot/Auftrag
kalku-lierten Arbeitslohn (Werkslohn), die
Rechnungsbeträge für Ihren Auftrag ergeben die ausgemachte Auftragssumme
diese ist nach Erhalt in Bar zu zahlen .
Der Auftragswert ist kein Festpreis, Mengen und/oder Maßänderungen
bzw. Sonderleistungen können Preisänderungen
bewirken, die der Auftraggeber zu tragen hat und in der Schlussrechnung (zweiten
Rechnung) berechnet werden .
Bei Sanierung und Renovierung von alten Holzböden wird bei Arbeitsaufnahme
eine a Kontozahlung von 60 % der
Auftragssumme sofort in Bar abgerechnet. Sie können diese Summe auch
ohne Abzug von Skonto vorab auf unser Konto
überweisen. Skonto- Abzug muß im Auftrag vereinbart sein, ein unberechtigter
Abzug wird nachgefordert.
Bei Zahlungsart : Überweisung müssen diese vorab Schriftlich vereinbart
sein die Schlussrechnung nach Erhalt innerhalb
10 Tage zu Überweisen , sollte diese später auf unser Konto eingehen
werden zzgl. 5 % Zinsen über dem jeweiligen
Basiszins auf die jeweils restlichen Hauptforderung berechnet .
Wird der Zahlungsplan nicht eingehalten , so hat der Auftragnehmer das Recht
den erteilten Auftrag zu kündigen, dabei
werden Kosten geltend gemacht für den entgangenen Gewinn sowie Vorleistungen
die erbracht wurden ,diese Kosten
betrage pauschal 20 % ohne Begründung vom Auftrags- wert und sind sofort
fällig .
Der Auftraggeber erklärt sich mit dem Punkt (9) Zahlungsplan /Vereinbarung
einverstanden.
10. Gerichtsstand
Amtsgericht
Frankfurt am Main
11. Vertrags Grundlage :
Grundlage für diesen Werksvertrag ist:
Unsere Arbeit nach dem der Stand der Technik für das
Parketthandwerk- Vertragsbindung erfolgt nach VOB - die Ihnen
überlassen wurde .
Download der AGB als Word-Dokument
oder als PDF.